Allgemeine Informationen zu Ihrem ersten Praxisbesuch

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin folgendes mit:
●die ärztliche Verordnung
●vorhandene, relevante ärztliche Befunde (Entlassungsbriefe, Arzt- und OP-Berichte, MRT, CT- und Röntgenbefunde usw.)

Hier noch einige Hinweise zu Ihrem Praxisbesuch:

Bitte erscheinen Sie rechtzeitig zum Beginn der Behandlung.
Nur so können wir gewährleisten, dass alle Patientinnen und Patienten pünktlich behandelt werden.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so sollten Sie diesen Termin mindestens 24 Stunden vorher absagen. Andernfalls müssen wir Ihnen den ausgefallenen Termin pauschal mit 20,00 € privat in Rechnung stellen.

Sollten Sie 2 Termine unentschuldigt nicht wahrnehmen, verfallen die bereits ausgemachten Folgetermine und können an andere Patienten vergeben werden.

Gerne können Sie die über die Paulstraße hinter dem Haus zu erreichenden Praxisparkplätze nutzen.
Diese sind durch Schilder gekennzeichnet.
Mit dem ÖPNV ist die Praxis in beiden Richtungen mit der Linie 309 der VWG Oldenburg zu erreichen. Die Bushaltestelle befindet sich direkt vor dem Praxisgebäude.

Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse müssen nach §32 SGB V einen Eigenanteil der Kosten ihrer Behandlung leisten. Diese belaufen sich auf 10% des Rezeptwertes und 10,00 € pro Rezept.
Die Rechnung hierüber erhalten Sie spätestens beim 3.Behandlungstermin.
Bitte begleichen Sie diese vorrangig per Banküberweisung.

Gesetzliche Krankenkassen räumen ihren Versicherten die Möglichkeit der Rezeptbefreiung ein.
Sie erhalten nach Prüfung einen Befreiungsausweis von ihrer Krankenkasse. Ich möchte Sie bitten, mir diesen beim ersten Therapietermin zur Kopie vorzulegen. Der oben beschriebene Eigenanteil entfällt dann.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die Corona-Regelungen in meiner Praxis auf dieser Seite.
Ich freue mich, Sie in meiner Praxis begrüßen zu dürfen!